Bevölkerung

Die Verwaltung des Herzogtums

Das Herzogtum ist nach der klassischen Lehenspyramide gegliedert, die auch die Grundprinzipien der Verwaltung bestimmt. Alles Land gehört dem Herzog, der es an seine Seigneurs und Hausritter als Lehen vergibt. Die Seigneurs wiederum geben dieses Land als Lehen an ihre Ritter weiter. Abgaben werden an den jeweiligen Herrn gezahlt. Traditionell haben die herzoglichen Vasallen (Vassalaux, sing. Vassal) das alleinige Recht auf die Verwaltung der Lehen. Doch sind die Herzöge in den letzten zwei Jahrhunderten nicht Willens gewesen, die Verwaltungsreformen von Pierre le Vilain zurückzunehmen oder gar zu beenden. Zwar sichert die Grande Charte Générale den Seigneurs Mitsprache im Parlement zu, doch herzogliche Beamte, die Shérifs, sind in den Fiefs mittlerweile für Teile der Rechtsprechung und die Erhebung bestimmter Abgaben verantwortlich. Die Tallage (Steuereinnahmen) des Adels ist aufgrund dessen gesunken, und so mancher Landritter muss sich sehr anstrengen, die Mittel für den Erhalt seiner Ausrüstung aufzubringen. Die Fortführung der Verwaltungsreform ist den Herzögen jeher ein Anliegen, daß stetig voran getrieben werden soll, was im Parlement immer wieder zu langwierigen Debatten führt. Von der Landvergabe des Herzogs unabhängig sind die vier Städte Epte, Falaise, Courelle und Rouillon. Diese Städte halten das Stadtrecht, also ein eigenes Gesetzeswerk, daß innerhalb der Stadtgrenzen gilt und dort vom Stadtrat und den Zünften durchgesetzt wird. Die Städte sind direkt dem Herzog zu Treue verpflichtet. Dieser darf nur im begründeten Fall in die inneren Angelegenheiten der Stadt eingreifen.